Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für dw-curatedsolutions.de

I. Allgemeines

1. Das Leistungsangebot von dw-curatedsolutions.de richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend „Kunden“ genannt.

2. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Vertragspartner

Verträge schließen die Kunden mit der Betreiberin der Plattform dw-curatedsolutions.de (nachfolgend „Plattform“ genannt):

Digitalwerk GmbH & Co. KG
Christopstr. 22
45130 Essen

(nachfolgend „Digitalwerk“ genannt)

Telefon: 0201-9999 555 0
Telefax: 0201-9999 555 1
E-Mail: kontakt@dw-cs.de

Amtsgericht Essen, HRA 10067
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 112 5906 2694

vertreten durch die Digitalwerk Verwaltungs GmbH, Zweigertstr. 21, 45130 Essen (AG Essen, HRB 24916), diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Adam Mildner.

III. Geltungsumfang der AGB

1. Die Leistungen und Angebote von Digitalwerk erfolgen auf der Grundlage der Allgemeinem Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Gesonderte vertragliche Vereinbarungen zwischen Digitalwerk und Kunden gehen diesen AGB vor.

2. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Digitalwerk diesen ausdrücklich zustimmt.

 

IV. Anbietertätigkeit, Vertragsschluss

1. Digitalwerk bietet auf der Plattform verschiedene Dienstleistungen an. Hierzu gehören zum einen Digitales Marketing, insbesondere die Erstellung von Websites im Responsive Design (mobile- und tabletoptimiert), Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinen- und Mobile Marketing, die Integration in Social Media wie Facebook, Twitter etc., und standortbezogene Dienste, ferner Dienstleistungen im Bereich E-Commerce wie Marktpotenzial-Analyse, Beratung, ein Full-Service-Konzept mit Online-Shop und anschließender Betreuung. Des Weiteren bietet Digitalwerk Dienstleistungen im Bereich Consulting, was Beratung in Marketing, E-Commerce, B2B und B2C etc. umfasst. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

2. Die angebotenen Dienstleistungen sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese bei Digitalwerk zu bestellen.

3. Hierzu wählt der Kunde auf der Plattform eine Dienstleistung aus und sendet eine Angebotsanfrage an Digitalwerk. Hierfür kann der Kunde neben dem Kontaktformular unter dw-curatedsolutions.de/kontakt/ auch alle anderen auf der Plattform angegebenen Kommunikationskanäle nutzen.

4. Digitalwerk sendet daraufhin einen Auftragsbogen an den Kunden, womit ein rechtlich bindendes Angebot an den Kunden auf den Abschluss eines Vertrages mit Digitalwerk unterbreitet wird.

5. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Auftragsbogen auf Fehler zu prüfen und ggf. solche in Rücksprache mit Digitalwerk zu korrigieren. Digitalwerk wird in einem solchen Fall einen korrigierten Auftragsbogen an den Kunden versenden. Der Vertrag wird geschlossen, indem der Kunde das Angebot durch Rücksendung des ausgefüllten Auftragsbogens annimmt.

6. Digitalwerk setzt daraufhin das bestellte Leistungspaket um und informiert den Kunden nach Fertigstellung des jeweiligen Projektes (bzw. wenn es sich um eine Online-Dienstleistung wie z.B. die Erstellung einer Website handelt, nach Onlinestellung des Projektes).

7. Der Kunde überprüft das Projekt und nimmt die fertige Arbeit ab.

 

V. Preise, Zahlungsmodalitäten

1. Einzelheiten und Preise der Dienstleistungen sowie die zur Zahlung erforderlichen Daten erhält der Kunde spätestens mit Übersendung des Auftragsbogens.

2. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. 19% MwSt.

3. Bei Auftragserteilung durch den Kunden wird ein Abschlag in Höhe von 30% des bei Vertragsschluss vereinbarten Endpreises fällig, der unverzüglich an Digitalwerk zu zahlen ist.

4. Fallen monatliche Preise für ein Dienstleistungspaket an, so hat der Kunde diese jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. Hierzu hat der Kunde Digitalwerk rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

5. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so kann Digitalwerk den Kunden für das Lastschriftverfahren sperren lassen. Zahlt der Kunde trotz 2. Mahnung den offen stehenden Betrag nicht, ist Digitalwerk zur fristlosen Kündigung des Vertrags mit dem Kunden berechtigt. Die bis dahin von Digitalwerk erbrachten Leistungen sind in voller Höhe zu vergüten. Hinsichtlich der ursprünglich vereinbarten und noch nicht umgesetzten Leistungen werden in einem solchen Fall 25 % des diesbezüglich vereinbarten Honorars für Digitalwerk fällig.

 

VI. Leistungsänderungen und Mehraufwendungen

1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Digitalwerk zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er den Änderungswunsch schriftlich gegenüber Digitalwerk äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Digitalwerk von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

2. Digitalwerk prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und vereinbarte Termine haben wird. Erkennt Digitalwerk, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Digitalwerk dem Kunden dies mit und weist darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Digitalwerk die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

3. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Digitalwerk dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

4. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung dem Vertrag beifügen.

5. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

6. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Digitalwerk wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

7. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Mehraufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Der Mehraufwand wird für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Digitalwerk berechnet.

8. Digitalwerk ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Digitalwerk für den Kunden zumutbar ist.

9. Aufwendungen, die Digitalwerk vornimmt, weil der Kunde Änderungen wünscht, die sich auf bereits (teil)abgenommene Leistungen beziehen, stellen stets vergütungspflichtige Mehraufwendungen dar. Vor Ausführung solcher (nachträglichen) Änderungen wird Digitalwerk dem Kunden die Mehrkosten mitteilen.

 

VII. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen

1. Für einzelne zu bestellende Dienstleistungspakete gelten unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

2. Sofern individuellvertraglich nichts anderes vereinbart gelten folgende Fristen:

a) Bei Laufzeitverträgen von 3 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende als vereinbart. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate.

b) Bei Laufzeitverträgen von 6 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende als vereinbart. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.

c) Bei Laufzeitverträgen von 12 Monaten gilt eine Kündigungsfrist von 60 Tagen zum jeweiligen Vertragsende als vereinbart. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

3.         Eine Kündigung hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

VIII. Kundenpflichten, Übertragung von Nutzungsrechten, Haftungsfreistellung

1. Der Kunde ist für und während der Vertragsdurchführung zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die zeitnahe Übersendung von  Inhalten (wie bspw. Logos, Bilddateien, Texte etc.), die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde hat eine Konvertierung des von ihm übersendeten Materials in ein gängiges digitales Format auf eigene Kosten zu veranlassen, sofern dies erforderlich ist.

2. Der Kunde trägt dafür Sorge und erklärt mit der Übersendung seiner Inhalte, dass diese frei von Rechten Dritter sind, der Kunde über die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte verfügt, und dass seine Inhalte den rechtlichen Anforderungen (wie bspw. hinsichtlich der Anbieterkennzeichnung) genügen.

3. Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, Digitalwerk die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den Inhalten einzuräumen bzw. zu übertragen.

4. Digitalwerk ist berechtigt, den Kunden auf seiner Plattform oder in anderen Medien als Referenzkunden zu nennen. Digitalwerk darf zudem die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

5. Der Kunde stellt Digitalwerk in vollem Umfang und auf erstes Anfordern von jeglichen Forderungen frei, die Dritte gegenüber Digitalwerk aufgrund von Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden geltend machen.

 

IX. Technischer Standard

1. Digitalwerk verpflichtet sich, die Dienstleistungspakete stets unter Anwendung der nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden technischen Standards für den Kunden zu erstellen.

2. Wenn es aufgrund von äußeren Faktoren wie Änderungen seitens der Suchmaschinenbetreiber, technischen Änderungen der Browser o.ä. erforderlich ist, wird Digitalwerk die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen zumutbaren Änderungen während der Vertragslaufzeit vornehmen.

 

X. Leistungszeiten

1. Termine, die Digitalwerk dem Kunden nennt, sind unverbindliche Plantermine. Diese stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden und/oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie einer planmäßigen Vertragsdurchführung.

2. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung durch Digitalwerk.

 

XI. Einräumung von Nutzungsrechten

1. Der Kunde erkennt die Schutzfähigkeit der Arbeitsergebnisse und Teil-Arbeitsergebnisse von Digitalwerk an.

2. Digitalwerk gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen ein einfaches Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist räumlich unbeschränkt. In zeitlicher Hinsicht ist das Nutzungsrecht auf die jeweilige Vertragsdauer beschränkt.

3. Eine weitergehende Nutzung als in XI. Nr. 2 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen oder anderweitig zu verwerten.

4. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Digitalwerk kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen und den Zugang zu den Arbeitsergebnissen sperren.

 

XII. Haftungsbeschränkungen

1. Digitalwerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Digitalwerk bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

2. Digitalwerk haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

3. Digitalwerk haftet nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Bei Serverausfällen oder sonstiger Unterbrechung der Dienste haftet Digitalwerk nicht für Schäden von Kunden oder Dritten aus der Nutzung der angebotenen Dienste, soweit Digitalwerk hierbei nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

4. Kommt es zu Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) oder Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Digitalwerk diese nicht zu vertreten. Digitalwerk ist in dem Fall berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. Digitalwerk wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Digitalwerk.

 

XIII. Vertraulichkeit, Verschwiegenheitsverpflichtung

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller vertraulicher Informationen, die in der Vertragsanbahnung oder während der Dauer des Vertrages von und über den jeweiligen Vertragspartner zur Kenntnis gelangen.  Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen etwa technischer, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Art, wie beispielsweise handelnde Personen, Marketing- und Kundeninformationen, potentielle Finanzpartner, Analysen, Informationen über Produkte, Leistungen, Strategien und Kooperationen, sowie alle sonstigen Informationen, die der eine Vertragspartner dem anderen mündlich oder schriftlich als vertraulich mitgeteilt hat.

2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die offenkundig geworden sind, gegenüber Dritten solche Informationen, die diesem Dritten nachweislich bereits bekannt waren sowie die ein Vertragspartner aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt geben muss.

3. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke und Durchführung des geschlossenen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.

4. Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

5. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

6. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

7. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.

 

XIV. Außerordentliche Kündigung

Bei groben Verstößen gegen die Kundenpflichten (beispielsweise bei bewusst wahrheitswidrigen Angaben zu persönlichen Daten oder dem Einstellen verbotener Inhalte), hat Digitalwerk das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).

 

XV. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von Digitalwerk nicht gespeichert. Der Kunde kann diesen durch Ausdrucken, z.B. über die Druckfunktion des Browsers, sichern. Eine Speicherung des Vertragstextes in wiedergabefähiger Form muss der Kunde veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebotes bzw. Umwandeln des Vertragstextes in pdf-Format).

 

XVI. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung

1. Die Verträge zwischen Digitalwerk und Kunde sowie aus den Verträgen folgende Ansprüche gleich welcher Art unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

4. Als Gerichtsstand gilt der Gerichtsstand Essen als vereinbart.

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